2023
Interessantes zum Steuerrecht für Rentner
Groß war das Interesse beim Vortrag zum Steuerrecht für Rentner am vergangenen Montag im Gasthaus Blasini in Puchhausen zu dem der Verein Bürger für Bürger geladen hatte. Wolfang Schwarz stellte zum Beginn seiner Ausführungen klar, dass die steuerliche Behandlung der Renteneinkünfte sich nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns richtet. Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, werden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 sind es bereits 83 Prozent. Der Rentenfreibetrag beträgt also noch 17 Prozent. Er ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen weiter steigt. Wer im Jahr 2040 oder später in Rente geht, muss seine Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch nicht, dass dadurch alle Rentner tatsächlich Steuern zahlen müssen. Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen reduzieren bis zu bestimmten Grenzen das steuerpflichtige Einkommen. Dazu zählen Beiträge z.B. zur Renten- Kranken- Pflege- und privaten Haftpflichtversicherung. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem für 2023 geltenden Grundfreibetrag von 10.908 Euro bzw. bei Paaren von 21.816 Euro, fallen keine Steuern an.
Betriebsrenten oder Mieteinnahmen
Zu beachten ist jedoch, dass Betriebsrenten, oder sonstige Einkünfte z.B. Mieteinnahmen zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden und dadurch durchaus Steuerzahlungen anfallen können. Viele Rentnerhaushalte bleiben derzeit immer noch steuerfrei. Ein Teil der Rentner, die ihr ganzes Arbeitsleben lang durchschnittliche Beiträge gezahlt und keine nennenswerten Nebeneinkünfte haben, wird weiterhin zunächst niedrige Steuern auf die Rente zahlen müssen. Allerdings werden in den kommenden Jahren immer mehr Rentnerhaushalte wegen der Rentenanpassungen und des steigenden steuerpflichtigen Anteils der Rente Steuern vom Einkommen zahlen müssen. Wolfgang Schwarz ging bei seinen Ausführungen noch auf die steuerliche Behandlung von Witwen- und Witwerrente ein. In der anschließenden Fragerunde kam auch noch die Abgeltungssteuer zur Sprache, die bei einem persönlichem Steuersatz von unter 25 Prozent steuerreduzierend wirken kann, wenn man dies bei der Steuererklärung angibt.
Betriebsrenten oder Mieteinnahmen
Zu beachten ist jedoch, dass Betriebsrenten, oder sonstige Einkünfte z.B. Mieteinnahmen zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden und dadurch durchaus Steuerzahlungen anfallen können. Viele Rentnerhaushalte bleiben derzeit immer noch steuerfrei. Ein Teil der Rentner, die ihr ganzes Arbeitsleben lang durchschnittliche Beiträge gezahlt und keine nennenswerten Nebeneinkünfte haben, wird weiterhin zunächst niedrige Steuern auf die Rente zahlen müssen. Allerdings werden in den kommenden Jahren immer mehr Rentnerhaushalte wegen der Rentenanpassungen und des steigenden steuerpflichtigen Anteils der Rente Steuern vom Einkommen zahlen müssen. Wolfgang Schwarz ging bei seinen Ausführungen noch auf die steuerliche Behandlung von Witwen- und Witwerrente ein. In der anschließenden Fragerunde kam auch noch die Abgeltungssteuer zur Sprache, die bei einem persönlichem Steuersatz von unter 25 Prozent steuerreduzierend wirken kann, wenn man dies bei der Steuererklärung angibt.
Der eigene Garten soll nicht zur Last werden
Damit der eigene Garten auch im Alter Freude und Erholung bietet und nicht zur Belastung wird, darum sollte jeder bereits beim Anlegen auf eine leichte Pflege denken. Im Gasthaus Loichinger konnte der Vorsitzende von Bürger für Bürger mit Andreas Kinateder 13.2.2023 einen kompetenten Fachmann begrüßen, der zu diesem Thema umfassend Auskunft gab. Eingangs ging der Referent auf die Gestaltung der Wege ein. Nicht nur im öffentlichen Bereich sondern auch im eigenen Garten ist an die Grundlagen der Barrierefreiheit zu denken. Dabei verwies er auf genügende Breite und das Vermeiden überzogener Steigungen und Gefälle. Stufen sollten möglichst vermieden und der Belag entsprechend rutschfest sein. Ein breiter Weg mit eng fügig verlegtem Klinker im Wechsel mit Granit lässt sich beispielsweise gut begehen und befahren.
Geländeanpassung berücksichtigen
Hanggrundstücke sollten so gestaltet werden, dass sie direkt zum Haus eine ausreichend große ebene Fläche bilden. Durch ausgleichende Terrassierung Mittels Stützmauern können möglichst ebene Flächen für Rasen, Beete und Sitzplätze geschaffen werden. Dabei müssen Sitzplätze nicht immer großartig gestaltet sein. Oft genügt schon eine Bank, um bei der Gartenarbeit mal eine Pause zu machen. Mit Blick auf den künftigen Pflegeaufwand und die auch damit verbundene Körperbelastung ist es wichtig z.B. kleinwachsende Bäume zu pflanzen. Obstspaliere bieten Sichtschutz und wecken Freude und Stolz bei der Ernte der Äpfel oder der Birnen aus dem eigenen Garten. Kleinwüchsige Bäume oder Sträucher bergen auch beim Zuschnitt keine Sturzgefahr von Leitern. Bodendecker sind dankbare Gewächse, die nach kurzer Zeit einen einheitlichen dichten Bestand bilden und damit Unkrautwuchs hemmen. Auch grobkörniges Mulchen hält ungewolltes Wachstum zurück.
Geeignete Geräte erleichtern
Der Markt hat auf entsprechende Nachfragen nach geeigneten Geräten und Pflegehilfsmitteln breit reagiert. So unterstützen z.B. zeitgesteuerte Gießsystem die täglich mühevolle Arbeit des Gießkannen Schleppens. Entsprechend ergometrisch gestaltete Gartengeräte verringern körperliche Anstrengungen. Ein Stuhl mit Rollen ermöglicht Pflegearbeiten auch im Sitzen und Gartenscheren mit Untersetzung für unnötige Kraftaufwendungen sind gerade im Alter nützliche Hilfsmittel bei der Gartenarbeit.
Kinateder ging auch auf die Gestaltung der Rasenflächen und deren Pflege ein. Dazu meinte er, dass Rasenflächen möglichst klein und flach gehalten werden, damit das laufende Mähen nicht zur Plage wird. Mähroboter können, trotz der bekannten Nachteile bezüglich des Wachstums der Pflanzenwelt ein entlastendes Hilfsmittel sein.
Im Anschluss an die Ausführungen des Referenten folgte eine umfangreiche Fragerunde, die von der Gestaltung des Grundstückes bis zur Schädlingsbekämpfung reichte. Kinateder betonte, dass er als Kreisfachberater immer unterstützend und beratend im Landratsamt zur Verfügung stehe. Richard Baumgartner bedanke sich im Namen der zahlreichen Besucher für die umfassenden Informationen.
Geländeanpassung berücksichtigen
Hanggrundstücke sollten so gestaltet werden, dass sie direkt zum Haus eine ausreichend große ebene Fläche bilden. Durch ausgleichende Terrassierung Mittels Stützmauern können möglichst ebene Flächen für Rasen, Beete und Sitzplätze geschaffen werden. Dabei müssen Sitzplätze nicht immer großartig gestaltet sein. Oft genügt schon eine Bank, um bei der Gartenarbeit mal eine Pause zu machen. Mit Blick auf den künftigen Pflegeaufwand und die auch damit verbundene Körperbelastung ist es wichtig z.B. kleinwachsende Bäume zu pflanzen. Obstspaliere bieten Sichtschutz und wecken Freude und Stolz bei der Ernte der Äpfel oder der Birnen aus dem eigenen Garten. Kleinwüchsige Bäume oder Sträucher bergen auch beim Zuschnitt keine Sturzgefahr von Leitern. Bodendecker sind dankbare Gewächse, die nach kurzer Zeit einen einheitlichen dichten Bestand bilden und damit Unkrautwuchs hemmen. Auch grobkörniges Mulchen hält ungewolltes Wachstum zurück.
Geeignete Geräte erleichtern
Der Markt hat auf entsprechende Nachfragen nach geeigneten Geräten und Pflegehilfsmitteln breit reagiert. So unterstützen z.B. zeitgesteuerte Gießsystem die täglich mühevolle Arbeit des Gießkannen Schleppens. Entsprechend ergometrisch gestaltete Gartengeräte verringern körperliche Anstrengungen. Ein Stuhl mit Rollen ermöglicht Pflegearbeiten auch im Sitzen und Gartenscheren mit Untersetzung für unnötige Kraftaufwendungen sind gerade im Alter nützliche Hilfsmittel bei der Gartenarbeit.
Kinateder ging auch auf die Gestaltung der Rasenflächen und deren Pflege ein. Dazu meinte er, dass Rasenflächen möglichst klein und flach gehalten werden, damit das laufende Mähen nicht zur Plage wird. Mähroboter können, trotz der bekannten Nachteile bezüglich des Wachstums der Pflanzenwelt ein entlastendes Hilfsmittel sein.
Im Anschluss an die Ausführungen des Referenten folgte eine umfangreiche Fragerunde, die von der Gestaltung des Grundstückes bis zur Schädlingsbekämpfung reichte. Kinateder betonte, dass er als Kreisfachberater immer unterstützend und beratend im Landratsamt zur Verfügung stehe. Richard Baumgartner bedanke sich im Namen der zahlreichen Besucher für die umfassenden Informationen.
Das Interesse der Zuhörer war groß
A. Kinateder ging auf die nötigen Abstände ein
Die Prinzengarde vom Haus für Familie bei den Senioren
Etwas anders als gewohnt verlief am Rosenmontag am 20.2.2023 der obligatorische Filmnachmittag von Bürger für Bürger. Anlässlich des „närrischen Tages“ hatte sich die Prinzengarde mit dem Prinzenpaar vom Haus für Familie angekündigt. So startete der Nachmittag mit dem Einzug der Vorschulkinder. Ihre Leiterinnen hatten eine schwungvolle Aufführung mit den Kindern einstudiert. Mit ihren Muttis, Papis, Omas und Opas hatten sie auch einen stattlichen Fanclub mitgebracht. Der eifrig applaudierte und zur Musik mitklatschte. Mit einem Überraschungsei erhielten die jungen Künstler ein kleines Dankeschön für ihren Auftritt, das auch von einigen gleich ob seines Inhalts kontrolliert wurde.
Für den Nachmittag hatten Maria Klostermeier Küchel und Resi Hamann eine Torte gebacken, so dass bei Kaffee und Kuchen auch kulinarisch gesorgt war. Passend zum stimmungsvollen Tag stand Heinz Rühmann mit „Charley`s Tante“ auf dem Filmprogramm. In der Originalfassung aus dem Jahr 1956 begeistere Heinz Rühmann die Besucher mit seinen schauspielerischen Fähigkeiten. Die passende Mischung zwischen Faschingseinlage und Filmkomödie rundete den geselligen Rosenmontagsnachmittag ab.
Für den Nachmittag hatten Maria Klostermeier Küchel und Resi Hamann eine Torte gebacken, so dass bei Kaffee und Kuchen auch kulinarisch gesorgt war. Passend zum stimmungsvollen Tag stand Heinz Rühmann mit „Charley`s Tante“ auf dem Filmprogramm. In der Originalfassung aus dem Jahr 1956 begeistere Heinz Rühmann die Besucher mit seinen schauspielerischen Fähigkeiten. Die passende Mischung zwischen Faschingseinlage und Filmkomödie rundete den geselligen Rosenmontagsnachmittag ab.